Hinweise für Sammelüberweisungen durch Universitätseinrichtungen
Falls die Zahlung der Tagungsgebühren einer Teilnehmergruppe als Sammelüberweisung durch die Universität veranlasst wird, bitten wir um die Avisierung der Zahlung per E-Mail oder Fax an die Deutsche Physikalische Gesellschaft.
E-Mail:
Fax: 02224 - 92 32 50
Jede/r Tagungsteilnehmer/in erhält durch seine Tagungsanmeldung eine Teilnehmernummer und die entsprechende Tagungsgebühr per E-Mail mitgeteilt. Diese Daten benötigen wir zur richtigen Verbuchung der Beträge. Sammelüberweisungen, die in einem Betrag, ohne Avisierung bei uns eingehen, können nicht bearbeitet werden. Die Tagungsteilnehmer/innen müssen dann vor Ort die erhöhten Tagungsgebühren entrichten.
Beispiel für Zahlungsavis: | ||
Institut, Uni oder Gesellschaft etc. | ||
Ansprechpartner/in | ||
Teilnehmer- nummer |
Name | Betrag |
75001 | Müller, Thomas | 120,00 |
75002 | Meier, Claudia | 120,00 |
75012 | Fischer, Ernst | 50,00 |
75045 | Schneider, Astrid | 220,00 |
Endsumme | 510,00 |
Bitte überweisen Sie auf folgendes Konto (ausschließlich für Sammelüberweisungen!):
Kontoinhaber:
Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V.
Bank für Sozialwirtschaft AG, Köln
Konto-Nr.: 81 230 00
BLZ: 370 205 00
Bitte beachten Sie, dass die Tagungsgebühren spätestens am 07.03.2012 überwiesen sein müssen, damit der Zahlungseingang noch bearbeitet werden kann (27.02.2012 bei internationalem Bank-Transfer). Später eingehende Zahlungen können möglicherweise nicht rechtzeitig verbucht werden. Die Tagungsteilnehmer/innen müssen dann vor Ort die erhöhten Tagungsgebühren entrichten.